

ERGO Beamtenkredit - Beamtendarlehen
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Wir vermitteln Beamtendarlehen für den öffentlichen Dienst:
» Kredit für Beamte
» Kredit für Lehrer
» Kredit für Angestellte
» Kredit für Akademiker
» Kredit für Pensionäre
» Kredit für Soldaten
» Kredit für Richter
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Der Begriff des Beamten kann staatsrechtlich oder haftungsrechtlich definiert
werden. Meist wird der Begriff im staatsrechtlichen Sinne verwendet.
Dann gilt als Beamter oder Beamte (auch: Beamtin) eine Person, welche in
ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis berufen wurde.
Beamte sind im Laufe ihrer Beamtentum Geschichte bis heute stets Teil des öffentlichen Dienstes mit einer entsprechenden Beamtenbesoldung. Daneben gibt es bis heute die haftungsrechtliche Definition des Beamten.
Haftungsrechtlich gilt als Beamter, wer bei einer Behörde bestellt ist oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernimmt (vgl. § 11 Abs.1 Nr.2 StGB ).
Die gewerberechtliche Beamtendefinition spielt heutzutage keine Rolle mehr.
Eine weitere Unterscheidung ist zwischen einem unmittelbaren Beamten und einem mittelbaren Beamten zu treffen. Während letzterer eine juristische Person des öffentlichen Rechts zum Dienstherrn hat, ist ersterer unmittelbar Teil der Staatsverwaltung.
Als Körperschaften des öffentlichen Rechts haben auch die evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer Beamte, ohne dass staatliches Beamtenrecht nach § 135 BRRG auf diese übertragbar wäre.