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Beamtendarlehen für den öff. Dienst

Wir vermitteln Beamtendarlehen für den öffentlichen Dienst:

» Kredit für Beamte

» Kredit für Lehrer

» Kredit für Angestellte

» Kredit für Akademiker

» Kredit für Pensionäre

» Kredit für Soldaten

» Kredit für Richter

Eine Anfrage sowie eine Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

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Bundesbeamtengesetz BBG § 20 Einstellung

Die Bundesregierung regelt die Einstellung durch Rechtsverordnung. Eine Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt der Laufbahn ist nur dann zulässig, wenn bestimmte berufliche Erfahrungen oder sonstige Qualifikationen gemäß § 17 des BBG des Beamten vorliegen.

Informationen für Beamte der Länder:

Beamte der einzelnen Länder unterliegen dem Beamtengesetz des jeweiligen Landes.