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Bundesbeamtengesetz BBG

Das Bundesbeamtengesetz bestimmt in seinen Regelungen das Beamtenverhältnis auf Bundesebene. Dabei wird insbesondere auf die Ernennung eines Beamten, der Laufbahn, der Versetzung sowie auf die Beendigung des Beamtenverhältnisses eingegangen. Desweiteren werden im BBG die Pflichten von Beamten wie eine Amtsverschwiegenheit und auch die Rechte der Beamten geregelt. Zu den Rechten gehören unter anderem die Beamtenbesoldung einschließlich Versorgungsbezüge, etwaige Zuschüsse und Zulagen. Beamte der Länder finden ihre Bestimmungen und Regelungen in den vorgesehenen Ordnungen der einzelnen Länder.

Das BBG ist Grundlage unter anderem für folgende Ordnungen:

* Arbeitszeitverordnung

* Beamtenaltersteilzeitverordnung

* Bundesbeihilfeverordnung

* Bundeslaufbahnverordnung

* Bundesnebentätigkeitsverordnung

* Erholungsurlaubsverordnung

* Mutterschutz- und Elternzeitverordnung

* Sonderurlaubsverordnung

* Trennungsgeldverordnung

Bundesbeamtengesetz

(vom 05.02.2009)
Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 28.4.2011 I 687

Abschnitt 1 - Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Fähigkeit des Dienstherrn
§ 3 Begrifflichkeit

Abschnitt 2 - Beamtenverhältnis

§ 4 Beamtenverhältnis
§ 5 Beamtenverhältnis Geltungsbereich
§ 6 Beamtenverhältnis Arten
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
§ 8 Stellenausschreibung
§ 9 Auswahlkriterien
§ 10 Ernennung
§ 11 Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit
§ 12 Ernennung Wirksamkeit
§ 13 Nichtigkeit der Ernennung
§ 14 Rücknahme der Ernennung
§ 15 Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen

Abschnitt 3 - Laufbahn

§ 16 Laufbahn
§ 17 Zulassung zu den Laufbahnen
§ 18 Anerkennung der Laufbahnbefähigung
§ 19 Andere Bewerber
§ 20 Einstellung
§ 21 Dienstliche Beurteilung
§ 22 Beförderungen
§ 23 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten
§ 24 Führungsämter auf Probe
§ 25 Benachteiligungsverbote
§ 26 Rechtsverordnung über Laufbahnen

Abschnitt 4 - Abordnung, Versetzung und Zuweisung

§ 27 Abordnung

§ 28 Versetzung
§ 29 Zuweisung

Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 30 Beendigungsgründe
§ 31 Entlassung kraft Gesetzes
§ 32 Entlassung aus zwingenden Gründen
§ 33 Entlassung auf Verlangen
§ 34 Entlassung von Beamten auf Probe
§ 35 Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe
§ 36 Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe
§ 37 Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf
§ 38 Verfahren der Entlassung
§ 39 Folgen der Entlassung
§ 40 Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter
§ 41 Verlust der Beamtenrechte
§ 42 Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens
§ 43 Gnadenrecht
§ 44 Dienstunfähigkeit
§ 45 Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 46 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
§ 47 Verfahren bei Dienstunfähigkeit
§ 48 Ärztliche Untersuchung
§ 49 Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit
§ 50 Wartezeit
§ 51 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 52 Ruhestand auf Antrag
§ 53 Hinausschieben der Altersgrenze
§ 54 Einstweiliger Ruhestand
§ 55 Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen
§ 56 Beginn des einstweiligen Ruhestands
§ 57 Erneute Berufung
§ 58 Ende des einstweiligen Ruhestands
§ 59 Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 6 - Rechtliches, Arbeitszeit und Besoldung

§ 60 Grundpflichten
§ 61 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
§ 62 Folgepflicht
§ 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
§ 64 Eidespflicht, Eidesformel
§ 65 Befreiung von Amtshandlungen
§ 66 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
§ 67 Verschwiegenheitspflicht
§ 68 Versagung der Aussagegenehmigung
§ 69 Gutachtenerstattung
§ 70 Auskünfte an die Medien
§ 71 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
§ 72 Wahl der Wohnung
§ 73 Aufenthaltspflicht
§ 74 Dienstkleidung
§ 75 Pflicht zum Schadensersatz
§ 76 Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte
§ 77 Nichterfüllung von Pflichten
§ 78 Fürsorgepflicht des Dienstherrn
§ 79 Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz
§ 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
§ 81 Reisekosten
§ 82 Umzugskosten
§ 83 Trennungsgeld
§ 84 Jubiläumszuwendung
§ 85 Dienstzeugnis
§ 86 Amtsbezeichnungen
§ 87 Arbeitszeit
§ 88 Mehrarbeit
§ 89 Erholungsurlaub
§ 90 Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
§ 91 Teilzeit
§ 92 Familienbedingte Teilzeit und Beurlaubung
§ 93 Altersteilzeit
§ 94 Hinweispflicht
§ 95 Beurlaubung ohne Besoldung
§ 96 Fernbleiben vom Dienst
§ 97 Begriffsbestimmungen
§ 98 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 99 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
§ 100 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
§ 101 Ausübung von Nebentätigkeiten
§ 102 Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit
§ 103 Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit
§ 104 Erlass ausführender Rechtsverordnungen
§ 105 Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 106 Personalakte
§ 107 Zugang zur Personalakte
§ 108 Beihilfeakte
§ 109 Anhörungspflicht
§ 110 Einsichtsrecht
§ 111 Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte
§ 112 Entfernung von Unterlagen
§ 113 Aufbewahrungsfrist
§ 114 Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten
§ 115 Übermittlungen in Strafverfahren

Abschnitt 7 - Beamtenvertretung

§ 116 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
§ 117 Personalvertretung
§ 118 Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 8 - Bundespersonalausschuss

§ 119 Aufgaben
§ 120 Mitglieder
§ 121 Rechtsstellung der Mitglieder
§ 122 Geschäftsordnung
§ 123 Sitzungen und Beschlüsse
§ 124 Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

Abschnitt 9 - Beschwerde und Rechtsschutz

§ 125 Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden
§ 126 Verwaltungsrechtsweg
§ 127 Vertretung des Dienstherrn
§ 128 Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

Abschnitt 10 - Besondere Verhältnisse

§ 129 Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane
§ 130 Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes
§ 131 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter
§ 132 Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflich wissenschaftlichen und leitenden Hochschulpersonals
§ 133 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

Abschnitt 11 - Rechtsstellung

§ 134 Umbildung einer Körperschaft
§ 135 Rechtsfolgen der Umbildung
§ 136 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
§ 137 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Abschnitt 12 - Ausland und Verteidigung

§ 138 Anwendungsbereich
§ 139 Dienstleistung im Verteidigungsfall
§ 140 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
§ 141 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
§ 142 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit
§ 143 Verwendungen im Ausland

Abschnitt 13 - Schlussvorschriften

§ 144 Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden
§ 145 Rechtsverordnungen, Durchführungsvorschriften
§ 146 Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 147 Übergangsregelungen

Beamte auf Lebenszeit sowie Beamte auf Probe können das Beamtendarlehen nutzen - einen Kredit, der für Umschuldungen und Ablösungen von Altkrediten wie beispielsweise teure Dispositionskredite, Finanzierungen für einen Hausbestand oder eines Autos sowie für Anschaffungen jeglicher Art, einsetzbar ist.