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Beamtendarlehen für den öff. Dienst

Wir vermitteln Beamtendarlehen für den öffentlichen Dienst:

» Kredit für Beamte

» Kredit für Lehrer

» Kredit für Angestellte

» Kredit für Akademiker

» Kredit für Pensionäre

» Kredit für Soldaten

» Kredit für Richter

Eine Anfrage sowie eine Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

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Bundesbeamtengesetz BBG § 2 Fähigkeit des Dienstherrn

Bund, bundesmittelbare Körperschaften und Anstalten sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts unterliegt das Recht, Beamte und Beamtinnen anzustellen. Voraussetzung für das Recht ist das Inkraftreten des Gesetzes oder das Verleihen des Rechts durch dieses Gesetz.

Informationen für Beamte der Länder:

Beamte der einzelnen Länder unterliegen dem Beamtengesetz des jeweiligen Landes.