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Beamtendarlehen für den öff. Dienst

Wir vermitteln Beamtendarlehen für den öffentlichen Dienst:

» Kredit für Beamte

» Kredit für Lehrer

» Kredit für Angestellte

» Kredit für Akademiker

» Kredit für Pensionäre

» Kredit für Soldaten

» Kredit für Richter

Eine Anfrage sowie eine Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

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Bundesbeamtengesetz BBG § 8 Stellenausschreibung

1. Die Stellenausschreibung muss öffentlich ausgeschrieben werden. Abweichungen sind jedoch möglich. Diese sind von der Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung zu regeln.

2. Die Art der Ausschreibung wird durch die oberste Dienstbehörde gemäß § 6 des Bundesgleichstellungsgesetzes geregelt.

Informationen für Beamte der Länder:

Beamte der einzelnen Länder unterliegen dem Beamtengesetz des jeweiligen Landes.