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Beamtendarlehen für den öff. Dienst

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Geschichte des Beamtentums

Aus dem Alten Ägypten, den antiken orientalischen Staaten und Rom stammen die ältesten bekannten Zeugnisse für das Vorhandensein eines Beamtentums. Schon in diesen Staaten galt die bis heute charakteristische hierarchische Ordnung wie auch die unbedingte Treue des Beamten gegenüber dem Dienstherrn.


Im europäischen Mittelalter wurde mit einer Reform Friedrichs II im Jahr 1231 die Grundlage für eine weltliche Staatsverwaltung geschaffen, deren Bedienstete in einem besonderen Verpflichtungsverhältnis dem Staat gegenüber standen.


Im neuzeitlichen Deutschland stehen insbesondere die preußischen Könige Friedrich Wilhelm I und Friedrich II für die formale Weiterentwicklung des Beamtentums.

Erst am Ende des 18. Jahrhunderts jedoch, nach der Französischen Revolution, begann man, Beamte als Diener des Staates und nicht mehr als Diener eines Landesherren anzusehen. Der preußischen Entwicklung folgten bald die anderen deutschen Staaten.


Im Verlauf des 19. Jahrhunderts ersetzte das Wort „Beamter“ zunehmend die Bezeichnung „Diener des Staates“.

Kritik an der blinden Staatstreue trifft das Verhalten des deutschen Beamtentums während der Zeit des Nationalsozialismus. Dieses hat die verbrecherischen Maßnahmen des Regimes auf der Grundlage einer rein formaljuristischen Legitimation mitgetragen.

Nach 1945 wurde das Beamtentum zunächst abgeschafft, zahlreiche Beamte der NS-Zeit jedoch später wieder eingestellt.

Mit Artikel 33, Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes wurde das Berufsbeamtentum in der Bundesrepublik wieder hergestellt.

In der DDR gab es keine Beamten, sondern nur Staatsangestellte, denen für besondere Dienste für den Staat Ehrentitel verliehen werden konnten.