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Ihre Fragen zum Beamtenkredit

1) Wer kann einen Beamtenkredit beantragen?

Das Angebot des Beamtenkredits richtet sich an alle Beamten, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Akademiker.

2) Warum einen Beamtenkredit und keinen anderen?

Profitieren Sie von der Unkündbarkeit ihrer Anstellung und den damit verbundenen günstigen Konditionen des Beamtenkredites. Lange Laufzeiten, günstige Zinsen und die zusätzliche Absicherung über die Lebensversicherung schaffen ein besonders attraktives Kreditangebot, speziell für Ihre Berufsgruppe.

3) Welche Laufzeiten hat der Beamtenkredit?

Die Laufzeiten sind variabel und richten sich nach Ihren Wünschen, üblicherweise werden zwischen 12 und 20 Jahren vereinbart.

4) Wie hoch ist der Zinssatz für den Beamtenkredit?

Der Zinssatz richtet sich nach der Laufzeit und der Höhe der Kreditsumme, liegt zwischen ungefähren 5,49 % bis zu 6,69 %. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit fest geschrieben und wird sich nicht verändern.

5) Wie funktioniert der Beamtenkredit?

Sie bekommen die gewünschte Kreditsumme ausgezahlt und schließen gleichzeitig eine Lebensversicherung ab. Am Ende der Laufzeit tilgt die Versicherungssumme den Kredit und Sie bekommen eine eventuelle Überschussbeteiligung ausgezahlt.

6) Wie hoch kann die Kreditsumme sein?

Die Kreditsumme ist frei wählbar zwischen 5.000 € bis zu 100.000 €.

7) Kann ich Sondertilgungen leisten?

Ja, in jedem Fall sind Sonderzahlungen ohne vorherige Vereinbarung möglich. Ein eventueller Überschuss wird am Ende der Laufzeit an Sie ausgezahlt.

8) Kann ich den Beamtenkredit vorzeitig kündigen?

Eine Kündigung ist vor Ablauf der Laufzeit möglich. Dabei wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Ein weiterer Vorteil des Beamtenkredits.