Der Kredit für Beamte und den öffentlichen Dienst
Das Beamtendarlehen (häufig synonym gebraucht Beamtenkredit) bietet attraktive Konditionen, die für Beamte und allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft vorteilhaft sein können.
Aufgrund der niedrigen Monatsbelastung und der günstigen Zinskonditionen können Finanzierungswünsche, wie beispielsweise ein neues Auto, eine Gartenanlage, eine Traumreise oder eine langersehnte neue Küche, realisiert werden. Des Weiteren kann das Beamtendarlehen nahezu optimal für die Umschuldung bestehender Altkredite eingesetzt werden.
Wer kann ein Beamtendarlehen abschließen?
Ein Beamtendarlehen können alle natürlichen Personen (§ 1 ff. BGB) ab dem 18. Lebensjahr abschließen, die über eine uneingeschränkte Rechtsfähigkeit verfügen. Diese beginnt gewöhnlich ab Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod in Ableitung aus § 1922 Absatz 1 BGB. In Ausnahmefällen kann eine Rechtsfähigkeit auch bereits auf ein Nasciturus übergehen. Allerdings ist dies eher in Erbangelegenheiten von Bedeutung. Beim Abschluss eines Beamtendarlehens ist also die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung.
Geeignete Berufsgruppen
Ein Beamtendarlehen abschließen kann jede natürliche Person mit einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland, einer vorliegenden Volljährigkeit und die uneingeschränkte Rechtsfähigkeit Rechtsgeschäfte abschließen zu können. Zudem muss der Darlehensnehmer über ein inländisches Girokonto verfügen. Je nach Berufsgruppe können die angebotenen Zinskonditionen variieren. So können Staatsdiener wegen ihres nahezu unkündbaren Dienstverhältnis günstigere Zinskonditionen als Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft erhalten. Das ist darauf zurückzuführen, dass eine Unkündbarkeit für Kreditinstitute ein deutlich niedrigeres Ausfallrisiko darstellt als bei Arbeitnehmern mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Folgende Berufsgruppen können ein Beamtendarlehen mit günstigeren Zinskonditionen erhalten:
Beamte auf Lebenszeit | Beamte auf Widerruf | Beamte auf Probe |
Beamtenanwärter | Akademiker | unkündbare Tarifangestellte |
Beschäftigte im öff. Dienst | Richter im Bund | Soldaten der Bundeswehr |
Soldaten auf Zeit | Polizeibeamte | Lehrer aller Schultypen |
Professoren | Finanzbeamte | Erzieher mit Tarifvertrag |
Was ist ein Beamtendarlehen?
Ein Beamtendarlehen ist ein Kredit, der in monatlichen festen Raten an das Kreditinstitut zurückgezahlt wird. Das Darlehen ist gewöhnlich durch lange Laufzeiten und niedrig bleibenden Zinsen gekennzeichnet. Häufig kann das Beamtendarlehen vorzeitig kostenfrei zurückgezahlt werden. Dabei wird in der Regel eine Mindestvertragsfrist eingehalten.
Darlehenssumme | Laufzeiten | Beantragbar bis |
---|---|---|
bis 50.000 € | extralange Laufzeiten | Angestellte 67, Beamte bis 80 |
Beamtendarlehen Angebot
Wir schicken Ihnen gern ein kostenfreies und natürlich unverbindliches Angebot für ein Beamtendarlehen zu. Nutzen Sie dazu bitte unser Anfrageformular.
Tipp: Eine Ablösung von alten und teuren Krediten ist selbstverständlich ebenso möglich. Auf Wunsch übernimmt die Bank auch die Ablösung und Umschuldung für Sie. Somit sparen Sie sich die bürokratischen Schritte und viel Zeit. Legen Sie dazu einfach eine formlose Ablösevollmacht dem Kreditvertrag bei.
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Das Beamtendarlehen Angebot ist kostenfrei und unverbindlich. Sie gehen kein Risiko ein. Mit unserem Kreditangebot schließen Sie keinen Kreditvertrag ab oder tappen in irgendwelche Abo-Fallen. Ein Schufa-Eintrag wird bei einer Angebotsbearbeitung ebenfalls nicht vorgenommen.
Wofür kann ein Beamtendarlehen eingesetzt werden?
Ein Beamtendarlehen kann für alle Belange eingesetzt werden, da das Darlehen verwendungszweckfrei ist. Es liegt also keine Zweckbindung vor.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Die Auszahlung dauert in der Regel wenige Tage bis Wochen. Eine pauschalisierte Antwort kann nicht gegeben werden, da der Auszahlungszeitpunkt von verschiedenen Faktoren wie die Vollständigkeit der Unterlagen abhängt.