Beamtendarlehen auch für Lehrer?

Lehrer sind entweder im Staatsdienst als Beamte oder in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst als Angestellte beschäftigt oder sie sind auf Honorarbasis selbstständig bzw. freiberuflich tätig. Während die ersten beiden Beschäftigungsarten ein Darlehen problemlos beantragen können, wird es beim dritten Typ schon schwieriger. Dieser arbeitet auf Honorarbasis, das heißt, er erhält sein Geld nach Rechnungsstellung, sprich im selbstständigen oder freiberuflichen Verhältnis. Doch erhalten Lehrer auch ein Beamtendarlehen? Nachfolgend ein Überblick.

Mehr lesen