Das Bundesverfassungsgericht entschied am 18. Juli 2018 (1 BvR 1675/16), dass der Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung bis zum 30. Juni 2020 abgeschafft werden muss. Bisher galt eine Beitragspflicht für Zweitwohnungen wie auch für Ferienhäuser.
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Das Bundesverfassungsgericht entschied am 18. Juli 2018 (1 BvR 1675/16), dass der Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung bis zum 30. Juni 2020 abgeschafft werden muss. Bisher galt eine Beitragspflicht für Zweitwohnungen wie auch für Ferienhäuser.