Beamte sind im öffentlichen Dienst in verschiedenen Berufsgruppen tätig und haben somit unterschiedliche Beamtenberufe und damit Laufbahnen inne. Ihre Bindung zum Staat steht in einem Sonderrechtsverhältnis. Von wesentlicher Bedeutung ist die Laufbahngruppe, die den Status eines jeden Beamten wiedergibt. Das Alimentationsprinzip und das Prinzip der Laufbahn gehören zu den Grundsätzen des Beamtentums. Jede Laufbahn fasst diejenigen Ämter von Beamtenberufen zusammen, die in eine bestimmte Fachrichtung eingeordnet werden können. Mit berücksichtigt werden dabei der Vorbereitungsdienst und die Probezeit.
Beamtenberufe
Beamtenberufe und Absicherung
Beamtenberufe und Berufsbranchen wie Polizeidienst, Feuerwehrwache, Schuldienst und Kriminaldienst können für Beamte sichere Berufsgruppen sein. Dienstherren unterliegen der Pflicht zur Alimentation (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG), was bedeutet, dass sie gegenüber dem Beamten und seiner Familie verpflichtet sind, diese lebenslang zu alimentieren.