Besoldung und soziale Absicherung von Beamten, Soldaten und Richter
Anstelle eines Arbeitslohnes werden Beamte, Berufssoldaten und Richter besoldet. Auch Lehrer, Akademiker, Polizisten und Feuerwehrmänner sowie Postbeamte können zur Berufsgruppe der Beamten gehören und demnach besoldet werden.
Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe ergibt sich aus der Laufbahngruppe, der Qualifizierung und der Erfahrung des Beamten. Dabei gelten vier verschiedene Besoldungsordnungen (Besoldungsordnung A, B, R, W) je nach Tätigkeitsbereich des Beamten.