Die Beamtenbesoldung ändert sich für viele Staatsdiener in den Bundesländern im Jahr 2019. Viele der Besoldungstabellen sind bereits veröffentlicht. Im Durchschnitt erhalten die Beamten rund 3,2 Prozent mehr Besoldung. In einigen Bundesländern fällt auch in 2019 die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozent weg. Daher fällt dort die Anhebung der Bezüge höher aus. In einigen Bundesländern gibt es für Beamtenanwärter Pauschalzahlungen in Höhe von 50 Euro. Eine Sonderzulage wurde in Brandenburg im vergangenen Jahr eingeführt.
Besoldung
Kein Weihnachtsgeld für Beamte in Schleswig-Holstein
Beamte in Schleswig-Holstein sollen weiterhin kein Weihnachtsgeld erhalten. Bisher erhalten nur Beamte und Pensionäre in den Besoldungsgruppen bis A 10 eine Jahressonderzahlung. Alle Beamten ab der Besoldungsgruppe A 11 gehen leer aus.
Weihnachtsgeld nur bis Besoldungsgruppe A 10
Die geforderte Wiedereinführung ist demnach wieder vom Tisch. Ob ein Weihnachtsgeld für die höheren Besoldungsgruppen je wieder eingeführt wird, bleibt demnach in den Sternen.
Fakt ist, dass:
- alle Beamten in den Besoldungsgruppen bis A 10 660 €,
- alle Pensionäre bis A 10 330 €
- und jedes Kind 400 €
Weihnachtsgeld erhalten.
Sonstige Regelungen für die Landesbeamten
Zudem soll es eine Einmalzahlung für die Jahre 2019 und 2020 von jeweils 100 € für alle Beamten geben. Beamtenanwärter sollen 50 € erhalten.
Ab 2021 soll dann die Besoldung um insgesamt 1 % in 4 Schritten zusätzlich zum Ergebnis der Besoldungsrunden angehoben werden. Diese Regelung soll ebenfalls für alle Beamten gelten.
Berufseinsteiger sollen künftig höher besoldet werden.
Lehrergehalt: Einstufung in A 12, A 13, E 12 und E 13
Wer Lehrer werden möchte, kommt um ein Studium nicht herum. Es sei denn, man rutscht als sogenannter Quereinsteiger in den Schulbetrieb rein.Wer einmal als Lehrkraft an einer Schule tätig ist, kann je nach Qualifikation, Berufserfahrung und Eignung zum Schulleiter und Rektor einer Schule aufsteigen.
Nachzahlung der Besoldung in Rheinland-Pfalz abgelehnt
Das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz lehnt eine Entschädigung für Beamte weiterhin ab, die in vergangenen Jahren nach dem Alter besoldet wurden. Auch eine Petition mit rund 5.500 Unterschriften bewirkte bisher nichts am Standpunkt des Finanzministeriums.
Geklagt hatten drei Beamte, die nach Dienstalter besoldet wurden. Ihrer Ansicht nach war die Besoldung altersdiskriminierend. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied im Januar 2018 zugunsten der Beamten. Das Land Rheinland-Pfalz musste jedem der klagenden Staatsdienern 100 Euro pro Monat zahlen.
Besoldungsvergleich 2018
In den Bundesländern wird die Besoldung von den jeweiligen Bundesländern selbst festgesetzt. Einige Länder orientieren sich dabei an den Tarifergebnissen aus dem öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L). Andere hingegen setzen die Besoldung unabhängig von den Tarifergebnissen des TV-L und TVöD fest. Dadurch ergibt sich eine breite Variation der Besoldungshöhe zwischen den Bundesländern. Im Allgemeinen kann beobachtet werden, dass die Besoldung der ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Hamburg teilweise deutlich hinter der Besoldungshöhe der west- und süddeutschen Bundesländer liegt.