In den Bundesländern wird die Besoldung von den jeweiligen Bundesländern selbst festgesetzt. Einige Länder orientieren sich dabei an den Tarifergebnissen aus dem öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L). Andere hingegen setzen die Besoldung unabhängig von den Tarifergebnissen des TV-L und TVöD fest. Dadurch ergibt sich eine breite Variation der Besoldungshöhe zwischen den Bundesländern. Im Allgemeinen kann beobachtet werden, dass die Besoldung der ostdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Hamburg teilweise deutlich hinter der Besoldungshöhe der west- und süddeutschen Bundesländer liegt.