In Deutschland ist ein Amtsanwalt in das Berufsfeld der Justiz einzuordnen. Ein Amtsanwalt ist gewöhnlich ein Beamter, der im gehobenen Justizdienst tätig ist. Dabei nimmt er bestimmte Tätigkeiten und Aufgaben eines Staatsanwaltes wahr.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem das Leiten bei Ermittlungen, die Erhebung von Anklagen und das Vertreten der Staatsanwaltschaft vor Gericht.