Muss die Frau beim Kreditvertrag mit unterschreiben?

Muss die Frau beim Kreditvertrag mit unterschreiben?

Oft ist es so, dass der Mann der alleinige Verdiener in einem Haushalt ist. Die Frau ist joblos und kümmert sich um die gemeinsamen Kinder und den Haushalt. Durch einen Kredit soll eine Immobilie finanziert werden. Doch soll oder muss die Frau den Kreditvertrag mit unterschreiben? Verunglückt der Mann tödlich, würde damit der Restschuldbetrag des Kredits automatisch auf sie übergehen. Für sie finanziell ein Desaster. Unterschreibt sie nicht, könnte sie zumindest das Erbe ausschlagen, die Bank würde daraufhin aber das Grundstück mit der Immobilie zur Versteigerung freigeben. Was könnte die Frau also tun?

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Kreditkündigung durch Bank nicht immer wirksam

Kreditnehmer, die ihren Kredit nicht regelmäßig bedienen können, müssen mit der Kündigung des Kredits durch die Bank rechnen. Vom Kündigungsrecht können Banken jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen Gebrauch machen, auch wenn sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankern, dass sie den zugesagten Kredit dann kündigen können, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden drastisch verschlechtert haben.

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Beamtendarlehen Glossar

Wer ein Beamtendarlehen beantragt, wird unweigerlich mit Fachausdrücken konfrontiert. Ohne das Wissen dieser kann eine Kreditbeantragung komplizierter werden. Nachfolgend sind alle wichtigen Begriffe rund um das Beamtendarlehen und einer Kreditbeantragung in einer Übersicht kurz und knapp dargestellt.

Beamtendarlehen: Das Beamtendarlehen ist ein Darlehen, welches von verschiedenen Finanzinstituten an Beamte, Richter und Soldaten vergeben wird. Dabei stehen in der Regel vergünstigte Zinskonditionen für Staatsdiener im Vordergrund, da diese im Regelfall über einen gesicherten Arbeitsplatz verfügen. Oftmals wird in diesem Zusammenhang von einer Unkündbarkeit gesprochen.

Beamtenkredit: Der Beamtenkredit wird häufig als Synonym für das Beamtendarlehen gebraucht. Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung vom Januar 2002 wurde auf den Begriff Kredit verzichtet. Der Darlehensvertrag wurde vom bis dato gültigen Realvertrag in einen Konsensualvertrag umgewandelt.

Vorfälligkeitsentschädigung: Eine Vorfälligkeitsentschädigung VFE ist eine Gebühr, die Kreditinstitute für ein vorzeitiges Ablösen eines Kredits oder Darlehens verlangen. Diese ist gesetzlich auf maximal 1,0 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages in ihrer Höhe begrenzt. Je nach Anbieter kann es auch bei einem Beamtendarlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung geben.

Effektivzinsen: Bei Effektivzinsen handelt es sich um einen Zinssatz eines Darlehensvertrages, bei dem dieser alle weitere Kosten eines Kredits beinhaltet. Dazu können Bearbeitungsgebühren, Kosten für eine Restschuldversicherung, Provision und sonstige anfallende Kosten gehören. Neben dem Effektivzins existiert der nominale Zins, der häufig auch Sollzins genannt wird.

Sollzinsen: Für den Begriff Sollzins existiert eine Legaldefinition in § 489 Absatz 5 BGB. Darin heißt es, dass der Sollzins ein gebundener oder veränderlicher periodischer Prozentsatz darstellt, der jährlich auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird. Der Sollzinssatz gilt als gebunden, wenn für die vertragliche Gesamtlaufzeit ein Sollzinssatz oder mehrere Sollzinssätze in einem feststehenden Prozentwert vereinbart sind.

Verbraucherdarlehensvertrag: Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist ein Darlehensvertrag, der zwischen Gläubiger, in der Regel ein Kreditinstitut, und einem Schuldner, den Kreditnehmer, abgeschlossen wird. Der Verbraucherdarlehensvertrag ist in § 491 BGB geregelt.

Kreditanfrage: Eine Kreditanfrage ist eine Anfrage eines Kunden an den Kreditvermittler oder das Kreditinstitut, um ein detailliertes personenabhängiges Kredit- bzw. Konditionsangebot zu erhalten. In der Regel ist eine Kreditanfrage kostenfrei und führt zu keinem Abschluss eines Darlehensvertrages. Davon abzugrenzen ist der Kreditantrag, der ein Darlehensvertrag darstellt.

Bonität: Bei der Bonität handelt es sich um die Kreditwürdigkeit einer natürlichen Person oder eines Unternehmens. Anhand der Bonität wird der Wille gemessen, der vorliegt, Schulden zurückzuzahlen. In der Regel kommt es vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages seitens des kreditgebenden Instituts zu einer Prüfung der Bonität. Je schlechter diese ausfällt, desto schwerer fällt es Banken, dem Kreditnehmer einen Kredit bzw. ein Beamtendarlehen zu bewilligen. Entweder wird der Kreditvertrag komplett abgelehnt oder aber es werden anhand der Risikoeinschätzung im Rahmen der Bonitätsermittlung höhere Zinskonditionen angeboten.

Unmöglichkeit nach § 275 BGB

§ 275 BGB regelt den Ausschluss der Leistungspflicht. Damit gehört der Paragraf zu den Leistungsstörungen. Welche Arten sind zu unterscheiden und worin grenzen sie sich ab?

Definition Unmöglichkeit

Eine Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringung der Leistungsschuld. Beim Beamtendarlehen wäre dies rein fiktiv die dauerhafte Nichterbringung der Tilgungsraten.

1. Die wirkliche Unmöglichkeit, § 275 I

Die wirkliche Unmöglichkeit nach § 275 I umfasst alle Formen der Unmöglichkeit, zu denen die anfängliche objektive Unmöglichkeit, die anfängliche subjektive Unmöglichkeit und die nachträgliche objektive und subjektive Unmöglichkeit gehört. Bei diesen Formen wird der Schuldner ipso iure wegen impossibilium nulla est obligatio von der Leistungspflicht befreit.

2. Die moralische und faktische Unmöglichkeit, § 275 II und III

Bei der faktischen und moralischen Unmöglichkeit nach § 275 II und III erhält der Schuldner lediglich eine Einrede gegen den Gläubigeranspruch.

3. Vorübergehende Unmöglichkeit

Die vorübergehende Unmöglichkeit ist nicht in § 275 BGB geregelt, siehe auch Begrifflichkeit des Embargo. Eine vorübergehende Unmöglichkeit liegt nur bei Fixgeschäften vor, bei dem nach § 242 BGB ein Abwarten des Gläubigers unzumutbar ist oder wenn bei Eintritt der Leistungsstörung eine Behebung des Hindernisses nicht absehbar ist.

Unmöglichkeit oder Verzug?

Beides schließt sich gegenseitig aus. Der Verzug setzt voraus, dass eine grundsätzliche Erbringbarkeit gegeben ist. Setzt eine Unmöglichkeit ein, ist ein Verzug nicht mehr denkbar. Der Gläubiger kann einen bis dahin erlittenen Verzögerungsschaden nach §§ 280 I, II und 286 ersetzt verlangen. Auch nach erfolglosem Fristablauf der Forderung kann eine Unmöglichkeit einsetzen.

Fazit: Unterschiede der Unmöglichkeiten

Bei § 275 I und § 275 II und III sind die Rechtsfolgen identisch. Der einzige Unterschied liegt darin, dass bei § 275 I der Schuldner von seiner Leistungspflicht befreit wird, in § 275 II und III er eine Einrede einlegen muss.

Brutto-Netto-Rechner: Nettoeinkommen 2018 ausrechnen

Brutto-Netto-Rechner: Nettoeinkommen 2018 ausrechnen

Das Nettoeinkommen wird als Einkommen in Privathaushalten bezeichnet, bei dem bereits alle Abgaben, Steuern und Beiträge für Pflichtversicherungen abgezogen sind. Das Nettoeinkommen ist demnach das Einkommen, welches der Person zum Sparen und zum Verbrauchen zur Verfügung steht. Das Nettoeinkommen kann mit einem Brutto-Netto-Rechner ausgerechnet werden.

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Kreditzinsen nach § 6 a der Preisangabenverordnung (PAngV)

Das Gesetz schreibt es vor: Banken und Anbieter von Darlehen müssen mit diejenigen Zinsen werben, die auch tatsächlich für mindestens zwei Drittel der Kunden gelten (§ 6 a der Preisangabenverordnung (PAngV)). Bisher warben Kreditanbieter mit traumhaft niedrigen Zinsen, die nur in wenigen Fällen auch wirklich für den Kunden zugetroffen haben. Für die meisten Kunden galten schließlich höhere Zinskonditionen.

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