Muss die Frau beim Kreditvertrag mit unterschreiben?

Oft ist es so, dass der Mann der alleinige Verdiener in einem Haushalt ist. Die Frau ist joblos und kümmert sich um die gemeinsamen Kinder und den Haushalt. Durch einen Kredit soll eine Immobilie finanziert werden. Doch soll oder muss die Frau den Kreditvertrag mit unterschreiben? Verunglückt der Mann tödlich, würde damit der Restschuldbetrag des Kredits automatisch auf sie übergehen. Für sie finanziell ein Desaster. Unterschreibt sie nicht, könnte sie zumindest das Erbe ausschlagen, die Bank würde daraufhin aber das Grundstück mit der Immobilie zur Versteigerung freigeben. Was könnte die Frau also tun?

Möglichkeit 1: Kreditvertrag unterschreiben

Wenn die Frau den Kreditvertrag mit unterschreibt, so haftet sie zusammen mit ihrem Mann als Gesamtschuldner. Wenn der Ehemann jedoch beispielsweise durch Tod nicht mehr als Schuldner für die Bank in Betracht kommt, so kann die Bank die Frau um die restliche Gesamtschuld in die Zahlungspflicht nehmen.

Möglichkeit 2: Kreditvertrag nicht unterschreiben

Wenn die Ehefrau den Kreditvertrag nicht mit unterschreibt, so kann die Bank die Frau auch vorerst nicht mit in die Zahlungspflicht nehmen. Allerdings ist bei einem Tod des Ehemannes so, dass die Frau neben eventuellen weiteren Erben, die Verbindlichkeiten des Kredits erbt. Dies wiederum bedeutet, dass die Bank die Frau nach Annahme des Erbe in die Zahlungspflicht nehmen kann. Die Frau hat jedoch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Dann wird die Bank das Grundstück in der Regel versteigern. Sollte die Frau das Erbe annehmen, so wird die Bank mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Sicherheit eine Grundschuld an der Immobilie bestellen lassen. Sollte die Frau dann die Tilgungsraten nicht zahlen können, wird auch hier in der Regel die Versteigerung angesetzt.

Möglichkeit 3: Bank besteht auf beide Unterschriften

Oftmals ist es aber auch so, dass die Bank beide Miteigentümer des Hausgrundstücks zur Unterschrift bittet. Das Kreditinstitut hat lieber zwei statt einen Schuldner. Eine Verweigerung der Unterschrift führt im Regelfall zu einem Nichtzustandekommen des Kreditvertrags.

Möglichkeit 4: Todesfallabsicherung abschließen

Es ist bei einer Kreditaufnahme möglich, eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung abzuschließen. Wenn dann einem Partner etwas zustößt, so kann die Versicherung an dessen Stelle eintreten. Die Immobilie und das Grundstück werden dann somit nicht versteigert.