Beamtenbesoldung 2019 – Überblick und Tabellen

Beamtenbesoldung 2019 – Überblick und Tabellen

Die Beamtenbesoldung ändert sich für viele Staatsdiener in den Bundesländern im Jahr 2019. Viele der Besoldungstabellen sind bereits veröffentlicht. Im Durchschnitt erhalten die Beamten rund 3,2 Prozent mehr Besoldung. In einigen Bundesländern fällt auch in 2019 die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozent weg. Daher fällt dort die Anhebung der Bezüge höher aus. In einigen Bundesländern gibt es für Beamtenanwärter Pauschalzahlungen in Höhe von 50 Euro. Eine Sonderzulage wurde in Brandenburg im vergangenen Jahr eingeführt.

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Kein Weihnachtsgeld für Beamte in Schleswig-Holstein

Beamte in Schleswig-Holstein sollen weiterhin kein Weihnachtsgeld erhalten. Bisher erhalten nur Beamte und Pensionäre in den Besoldungsgruppen bis A 10 eine Jahressonderzahlung. Alle Beamten ab der Besoldungsgruppe A 11 gehen leer aus.

Weihnachtsgeld nur bis Besoldungsgruppe A 10

Die geforderte Wiedereinführung ist demnach wieder vom Tisch. Ob ein Weihnachtsgeld für die höheren Besoldungsgruppen je wieder eingeführt wird, bleibt demnach in den Sternen.

Fakt ist, dass:

  • alle Beamten in den Besoldungsgruppen bis A 10 660 €,
  • alle Pensionäre bis A 10 330 €
  • und jedes Kind 400 €

Weihnachtsgeld erhalten.

Sonstige Regelungen für die Landesbeamten

Zudem soll es eine Einmalzahlung für die Jahre 2019 und 2020 von jeweils 100 € für alle Beamten geben. Beamtenanwärter sollen 50 € erhalten.

Ab 2021 soll dann die Besoldung um insgesamt 1 % in 4 Schritten zusätzlich zum Ergebnis der Besoldungsrunden angehoben werden. Diese Regelung soll ebenfalls für alle Beamten gelten.

Berufseinsteiger sollen künftig höher besoldet werden.

Besoldungstabellen 2018/2019

Besoldungstabellen 2018/2019

Besoldung und soziale Absicherung von Beamten, Soldaten und Richter

Anstelle eines Arbeitslohnes werden Beamte, Berufssoldaten und Richter besoldet. Auch Lehrer, Akademiker, Polizisten und Feuerwehrmänner sowie Postbeamte können zur Berufsgruppe der Beamten gehören und demnach besoldet werden.

Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe ergibt sich aus der Laufbahngruppe, der Qualifizierung und der Erfahrung des Beamten. Dabei gelten vier verschiedene Besoldungsordnungen (Besoldungsordnung A, B, R, W) je nach Tätigkeitsbereich des Beamten.

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