In Deutschland ist der Begriff Oberamtmann eigentlich veraltet, allerdings findet er in manchen Gegenden noch Anwendung. Statt des Begriffes Oberamtmann wurde der neuere Begriff Amtsrat oder Landrat eingesetzt.
Oberamtmänner waren ursprünglich für das Management der Verwaltung verantwortlich. Sie hatten dafür Sorge zu tragen, dass die Verwaltungsschritte ordnungsgemäß ausgeführt wurden und die Behörde reibungslos funktionsfähig war. In Württemberg erfolgte 1934, in Preußen 1925 und in Baden 1926 eine Umbenennung der Oberämter in Kreise und Landkreise. Es wurde zudem der Begriff Landrat eingeführt.
Einige bekannte Oberamtmänner in Württemberg waren:
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Welche Stellung hat ein Oberamtmann, Landrat, Amtsrat heute inne?
Ein heutiger Amtsrat ist in der Regel als Beamter oder Beamtin (dann ändert sich die Bezeichnung zu Amtsrätin und Landrätin) im gehobenen Dienst tätig. Die Einsatzgebiete sind vor allem die allgemeine Innere Verwaltung, der Auswärtige Dienst, der gehobene technische und nichttechnische Dienst, die Agrarverwaltung sowie die Steuerverwaltung. Oberamtmänner kommen aber auch bei der Bundesbank, der Gewerbeaufsicht, bei den Sozialversicherungen und auch im Kriminaldienst, Forstdienst und Justizvollzugsdienst vor.
Wie wird man Amtsrat (Oberamtmann)?
Heute kann man die Berufsbezeichnung Amtsrat durch ein abgeschlossenes Studium erwerben. Allenfalls würde eine Tätigkeit im mitteleren Dienst möglich sein. Um aber im gehobenen Dienst tätig zu werden, bedarf es ein Studium der entsprechenden Laufbahn.
Beispiel: Ein dreijähriges Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes, der Bundesländer oder bei Behörden des Bundes, des Landes oder der Gemeinden befähigt zur Tätigkeit als Amtsrat für die Innere Verwaltung.
Weitere Tätigkeitsfelder von Amtsräten, Oberamtmänner
Sofern ein Studium der entsprechenden Laufbahn erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Beamte in Behörden des Bundes, des Landes oder der Kommunen, wie beispielsweise in der Bauverwaltung, in der Stadtentwicklung oder Landesentwicklung und in Behörden des Verkehrswesens tätig sein. Dort führen sie vor allem Beratungen zu Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen durch, bearbeiten Anträge und stellen Haushaltspläne auf. Des Weiteren können sie in der Personalverwaltung und im Controlling tätig sein.
Gehalt und Besoldung im aktiven Amt
Ein Oberamtmann, Amtsrat oder Landrat werden in der Regel in die Besoldungsgruppe A 12 als Eingangsamt eingestuft. Die Eingruppierung von Oberamtsräten hingegen erfolgt zumeist in die Besoldungsgruppe A 13. Von dort aus ist – wie bei Oberamtmänner und Amtsräte auch – ein Aufstieg in die nächste Besoldungsgruppe und -stufe möglich.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Besoldung im Eingangsamt eines Oberamtmannes bzw. Landrates und Amtsrates im Jahr 2018.
Bundesland | Gehalt Eingangsgruppe | Bundesland | Gehalt Eingangsgruppe |
Baden-Württemberg | 3627.90 € (A12, Stufe 4) | Niedersachsen | 3496.08 € (A12, Stufe 4) |
Bayern | 3520.58 € (A12, Stufe 3) | Nordrhein-Westfalen | 3541.01 € (A12, Stufe 4) |
Berlin | 3183.76 € (A12, Stufe 1) | Rheinland-Pfalz | 3266.65 € (A12, Stufe 3) |
Brandenburg | 3500.12 € (A12, Stufe 4) | Saarland | 3291.09 € (A12, Stufe 3) |
Bremen | 3482.32 € (A12, Stufe 4) | Sachsen | 3523.04 € (A12, Stufe 3) |
Hamburg | 3616.92 € (A12, Stufe 1) | Sachsen-Anhalt | 3355.61 € (A12, Stufe 1) |
Hessen | 3268.62 € (A12, Stufe 1) | Schleswig-Holstein | 3490.29 € (A12, Stufe 4) |
Mecklenburg-Vorpommern | 3279.19 € (A12, Stufe 3) | Thüringen | 3359.84 € (A12, Stufe 3) |