Beamtendarlehen Glossar

Wer ein Beamtendarlehen beantragt, wird unweigerlich mit Fachausdrücken konfrontiert. Ohne das Wissen dieser kann eine Kreditbeantragung komplizierter werden. Nachfolgend sind alle wichtigen Begriffe rund um das Beamtendarlehen und einer Kreditbeantragung in einer Übersicht kurz und knapp dargestellt.

Beamtendarlehen: Das Beamtendarlehen ist ein Darlehen, welches von verschiedenen Finanzinstituten an Beamte, Richter und Soldaten vergeben wird. Dabei stehen in der Regel vergünstigte Zinskonditionen für Staatsdiener im Vordergrund, da diese im Regelfall über einen gesicherten Arbeitsplatz verfügen. Oftmals wird in diesem Zusammenhang von einer Unkündbarkeit gesprochen.

Beamtenkredit: Der Beamtenkredit wird häufig als Synonym für das Beamtendarlehen gebraucht. Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung vom Januar 2002 wurde auf den Begriff Kredit verzichtet. Der Darlehensvertrag wurde vom bis dato gültigen Realvertrag in einen Konsensualvertrag umgewandelt.

Vorfälligkeitsentschädigung: Eine Vorfälligkeitsentschädigung VFE ist eine Gebühr, die Kreditinstitute für ein vorzeitiges Ablösen eines Kredits oder Darlehens verlangen. Diese ist gesetzlich auf maximal 1,0 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrages in ihrer Höhe begrenzt. Je nach Anbieter kann es auch bei einem Beamtendarlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung geben.

Effektivzinsen: Bei Effektivzinsen handelt es sich um einen Zinssatz eines Darlehensvertrages, bei dem dieser alle weitere Kosten eines Kredits beinhaltet. Dazu können Bearbeitungsgebühren, Kosten für eine Restschuldversicherung, Provision und sonstige anfallende Kosten gehören. Neben dem Effektivzins existiert der nominale Zins, der häufig auch Sollzins genannt wird.

Sollzinsen: Für den Begriff Sollzins existiert eine Legaldefinition in § 489 Absatz 5 BGB. Darin heißt es, dass der Sollzins ein gebundener oder veränderlicher periodischer Prozentsatz darstellt, der jährlich auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird. Der Sollzinssatz gilt als gebunden, wenn für die vertragliche Gesamtlaufzeit ein Sollzinssatz oder mehrere Sollzinssätze in einem feststehenden Prozentwert vereinbart sind.

Verbraucherdarlehensvertrag: Ein Verbraucherdarlehensvertrag ist ein Darlehensvertrag, der zwischen Gläubiger, in der Regel ein Kreditinstitut, und einem Schuldner, den Kreditnehmer, abgeschlossen wird. Der Verbraucherdarlehensvertrag ist in § 491 BGB geregelt.

Kreditanfrage: Eine Kreditanfrage ist eine Anfrage eines Kunden an den Kreditvermittler oder das Kreditinstitut, um ein detailliertes personenabhängiges Kredit- bzw. Konditionsangebot zu erhalten. In der Regel ist eine Kreditanfrage kostenfrei und führt zu keinem Abschluss eines Darlehensvertrages. Davon abzugrenzen ist der Kreditantrag, der ein Darlehensvertrag darstellt.

Bonität: Bei der Bonität handelt es sich um die Kreditwürdigkeit einer natürlichen Person oder eines Unternehmens. Anhand der Bonität wird der Wille gemessen, der vorliegt, Schulden zurückzuzahlen. In der Regel kommt es vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages seitens des kreditgebenden Instituts zu einer Prüfung der Bonität. Je schlechter diese ausfällt, desto schwerer fällt es Banken, dem Kreditnehmer einen Kredit bzw. ein Beamtendarlehen zu bewilligen. Entweder wird der Kreditvertrag komplett abgelehnt oder aber es werden anhand der Risikoeinschätzung im Rahmen der Bonitätsermittlung höhere Zinskonditionen angeboten.