Nachzahlung der Besoldung in Rheinland-Pfalz abgelehnt

Das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz lehnt eine Entschädigung für Beamte weiterhin ab, die in vergangenen Jahren nach dem Alter besoldet wurden. Auch eine Petition mit rund 5.500 Unterschriften bewirkte bisher nichts am Standpunkt des Finanzministeriums.
Geklagt hatten drei Beamte, die nach Dienstalter besoldet wurden. Ihrer Ansicht nach war die Besoldung altersdiskriminierend. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied im Januar 2018 zugunsten der Beamten. Das Land Rheinland-Pfalz musste jedem der klagenden Staatsdienern 100 Euro pro Monat zahlen.

Land lehnt Entschädigungszahlungen ab

Daraufhin verlangten auch andere Beamte des Landes eine Entschädigung, die ebenfalls nach Alter besoldet wurden. Allerdings lehnt das Land eine Entschädigungszahlung für alle diejenigen Beamten ab, die keine fristgerechten Ansprüche auf Entschädigung angemeldet hatten.
Als Begründung gab das Finanzministerium in Mainz an, es könne nicht alle Beamten in dieser Angelegenheit rechtlich gleich behandeln, denn es würden nur diejenigen Staatsdiener eine Entschädigung erhalten können, die auch tatsächlich Ansprüche auf Entschädigungszahlungen angemeldet hätten.

Beamte sollen eine Nachzahlung der Besoldung erhalten

Kritik kommt vom Deutschen Beamtenbund und der Gewerkschaft Justizvollzug. Sie fordern eine Entschädigung für alle Beamten, unabhängig davon, ob diese eine Entschädigung angemeldet hatten oder nicht. Um diesem Nachdruck zu verleihen, wurde eine Petition gestartet, die rund 5.500 Unterstützer fand.

 

Quelle: swr.de