Beamtenberufe und Berufsbranchen wie Polizeidienst, Feuerwehrwache, Schuldienst und Kriminaldienst können für Beamte sichere Berufsgruppen sein. Dienstherren unterliegen der Pflicht zur Alimentation (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG), was bedeutet, dass sie gegenüber dem Beamten und seiner Familie verpflichtet sind, diese lebenslang zu alimentieren.