Beamtenberufe und Absicherung

Beamtenberufe und Berufsbranchen wie Polizeidienst, Feuerwehrwache, Schuldienst und Kriminaldienst können für Beamte sichere Berufsgruppen sein. Dienstherren unterliegen der Pflicht zur Alimentation (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG), was bedeutet, dass sie gegenüber dem Beamten und seiner Familie verpflichtet sind, diese lebenslang zu alimentieren.

Alimentation ist für Dienstherrn verpflichtend

Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums und sieht eine Versorgung des Beamten hinsichtlich Krankheit, Lebensunterhalt, Dienstunfähigkeit und Pensionierung vor. Der Dienstherr hat dafür bestimmte Instrumente zur Verfügung. Einerseits besteht die Möglichkeit, anfallende Krankheitskosten in Form einer Beihilfe zu übernehmen, andererseits werden je nach Bundesland und Haushalt Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge gewährt.

Zusammensetzung der Dienstbezüge

Die Dienstbezüge bestehen dabei aus dem monatlich gewährten Grundgehalt, dem Familienzuschlag, Zulagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen, welche in der Regel als Besoldung zusammengefasst werden.

Besoldungsordnungen und Besoldungstabellen

Jeder Beamtenberuf erhät jedoch nicht die gleiche Besoldung. So existieren verschiedene Besoldungsordnungen und demnach wieder unterschiedliche Besoldungstabellen.

Die Besoldungsordnungen A und B sind vornehmlich Beamten vorbehalten, die nicht im Hochschulbereich und nicht im Justizwesen als Richter tätig sind. Hier kommen dementsprechend die Besoldungstabellen A und B zur Anwendung. In die Besoldungsordnung W werden vornehmlich Dozenten und Hochschulprofessoren eingruppiert. Hier wird die Besoldungstabelle W angewandt. Der Besoldungsordnung R hingegen werden Richter zugewiesen. Sie erhalten eine Besoldung nach der Besoldungstabelle R.

Dienstunfähigkeit und Absicherung

Dienstherren können einen Beamten bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen in die Dienstunfähigkeit versetzen. Sie sind jedoch weiterhin zur Alimentation verpflichtet. Beamte haben für eine zusätzliche Absicherung die Möglichkeit, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Bei Vorliegen einer Dienstunfähigkeit wird diese dann monatliche vorab vereinbarte Beiträge an den Beamten auszahlen.

Dienstunfähigkeitsversicherungen werden von verschiedenen Versicherern angeboten. Sie ist nur eine Versicherung von vielen Möglichkeiten.

Diese ist besonders ideal für:

Polizeibeamte Kriminalbeamte Justizvollzugsbeamte Wasserschutzbeamte
SEK-Beamte Hauptkommisare Bundeswehrbeamte Bundeswehrsoldaten
Dozenten Lehrer Förderschullehrer Grundschullehrer
Hauptschullehrer Gymnasiallehrer Realschullehrer Professoren
Feuerwehrbeamte Verwaltungsbeamte Zollbeamte Postbeamte
Steuerbeamte Referendare Finanzbeamte Staatsanwälte

Absicherung durch Lebensversicherung

Eine weitere Absicherung ist durch eine Lebensversicherung möglich. Es gibt derzeit zwei Varianten auf dem Markt. Die erste Variante ist die Risikolebensversicherung, die dann eintritt, wenn der Versicherte ablebt. Hier werden in der Regel monatliche Beiträge fällig, die vom Beamten über eine bestimmte Laufzeit eingezahlt werden müssen. Ein Kapital wird nicht aufgebaut. Die Beiträge einer Risikolebensversicherung sind eher im niedrigen Bereich anzusiedeln.

Bei der Kapitallebensversicherung wird neben dem Versicherungsschutz auch ein Kapital aufgebaut, das in den letzten Jahrzehnten auch gut verzinst wurde. Allerdings ist angesichts der aktuellen Zinspolitik die Kapitallebensversicherung unattrativ geworden. Zu hoch sind die Kosten. Diese übersteigen zum Teil die Zinseinnahmen.

Finanzielle Absicherung durch Fonds, ETFs, ETCs, Sparplänen

Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich finanziell durch Sparplänen, Fonds, Aktien, Anleihen und alles weitere, was der Börsen- und Finanzmarkt an Anlagestrategien hergibt, abzusichern. Viele Banken bieten bereits Sparpläne an, die ETFs, ETCs und Aktien enthalten können. Diese sind vor allem für Beamte geeignet, die eine gewisse Risikobereitschaft mitbringen, denn es können erhebliche Gewinne eingefahren werden, aber auch enorme Verluste. Weniger risikofreudige Beamte können sich durch regelmäßige Sparbeiträge auf Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Sparbüchern und Sparkonten eine beträchtliche Summe als Absicherung zusammensparen.

Immobilien, Wälder und Windkraft

Das Eigenheim galt bisher immer als gute Absicherung. Doch viele Beamte schaffen sich gerade jetzt, wo die Zinspolitik der EZB sehr niedrig ist, eine Zweitimmobilie an, die sie dann vermieten. Dies schafft – abgesehen von den gewöhnlichen regulären Ausgaben für eine derartige Immobilie – mehr finanzielle Sicherheit.

Investitionen in Wälder, Solar und Windkraft werden immer mehr zum Trend. Auch hier kann durch den Kauf eines Waldes oder Windkraft finanziell vorgesorgt werden.

Jedoch sollte man beachten, dass der Wald lebt. Schäden durch Wildfrass, Sturm und Ungeziefer, aber auch durch Diebstahl (gerade bei einem Tannenwald vor Weihnachten), können den Wald im Wert mindern.

Fazit: Breit gestreute finanzielle Absicherung für Beamtenberufe

Beamte können sich in unterschiedlichen Bereichen finanziell absichern. Experten raten zu einer Streuung der Absicherungsmöglichkeiten. Eine gute Variante für alle Beamtenberufe wäre der Erwerb einer Immobilie, eine börsenorientierte Anlage in Form eines ETF-Sparplans, eine Anlage in Form eines Festgeldes, eine Geldanlage auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto, welche damit schnell verfügbar ist, und allem voran der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.